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Zertifizierung im Bereich Rauchmelder und Brandschotts - Montage, Vernetzung und Wartung Die Rauchmelderpflicht in NRW im Detail
Wie viele Rauchmelder sind für eine Wohnung nötig?
Wer ist verantwortlich für den Einbau der Rauchmelder?
Gesetzliche Regelung der Rauchmelderpflicht NRW Die Bauordnung für NRW (BauO NRW) regelt die Rauchmelderpflicht NRW. Die Verordnung können Sie hier unter §49 Absatz 7 nachlesen. |
Kratzkopfstraße 20
42369 Wuppertal
Tel.: 0202/61 28 881
Fax: 0202/61 28 881
Mobil: 0176/23 24 49 48
E-Mail: info@hausmeister-fries.de